Unser Standpunkt - geringstmögliche Bürgerbelastung

Städtische Einrichtungen, Gesellschaften und Unternehmen stellen die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit grundlegenden Leistungen wie Strom, Wasser oder Abfallentsorgung sicher. Hohe Qualität und Zuverlässigkeit, guter Service und preiswerte Angebote sind die entscheidenden Faktoren für die Zufriedenheit der Nutzerinnen und Nutzer. In Harsewinkel sind viele Serviceleistungen im Gemeindevergleich noch recht günstig. Sorgen wir dafür, dass dieses so bleibt. Wirtschaften wir vernünftig!


Die Freibaderöffnung wird zum Trauerspiel

#Freibad #Mängel

Juli 2020 - Stuttgart (Bahnhof), Berlin (Flugplatz),… Harsewinkel (Freibad)

 

Die Eröffnung ist trotz aller Beteuerungen aller Verantwortlicher, voran Bürgermeisterin Amsbeck-Dopheide, erneut verschoben worden, und zwar auf den Oktober 2020. 

 

Ein Treppenwitz.

Bürger sind empört und fragen, die wir hiermit weitergeben:

  • Gab es seinerzeit keine vernünftige Ausschreibung von der Verwaltung bzw. von der Werkleitung?
  • Wie präzise war die Projektbeschreibung eigentlich? Wurde die Befähigung der Baufirma unter die Lupe genommen (Referenzen von Vergleichsobjekten, Benennung der Projektleiter und Fachingenieure). Wurden sie gefordert und vorgelegt?
  • Gab es von Anbeginn der Bauarbeit an einen definierten Projektplan, und ist er festgeschrieben worden.
  • Welche Maßnahmen wurden festgelegt sobald es Abweichungen vom Projektplan gab.
  • Gab es ein Bautagebuch? Es ermöglicht das ständige Controlling zu Steuerungszwecken (finanziell, zeitlich, bauhandwerklich)
  • Welche Konsequenzen bei mögliche Verletzungen o.g. Pflichten wurden im Vergabetext niedergeschrieben? Wer haftet?
  • Warum wurde keine Bauberatung beauftragt? Diese externe Fachbüro (spezialisiert auf Ausschreibungen und Vergaben und deren Überwachung) hätte das Controlling gegen ein Honorar von ca. 25.000 € (Beispielzahl) übernommen. Dieses Honorar hätte sich durch Bauzeiten-, Kosteneinhaltungen schnell bezahlt gemacht.

Die Letzverantwortung liegt immer bei der Bürgermeisterin oder bei der Werkleitung. Haben sich letztgenannte überhaupt juristischen Rat aus der Verwaltung/dem Rat eingeholt?

 

Im heutigen Zeitungsbericht wird lobend erwähnt, dass einheimische Handwerker für Versäumnisse der Hauptbaufirma und anderer Gewerke „eingesprungen“ sind. Wie ist es hier mit der Haftung. Ist diesen einheimischen Handwerkern bewusst, dass sie dann auch für Mängel haftbar gemacht werden können? Oder sollen wir als Steuerzahler auf den Risiken sitzen bleiben?

 

Sind die Baumängel im Übrigen von der Verwaltung/der Werkleitung schriftlich und per Foto festgehalten worden?

 

Irgendwann muss es einen Zeitpunkt gegeben haben, zu dem es noch sinnig gewesen wäre, den Bauvertrag mit der Baufirma aufzuheben. Warum ist der Zeitpunkt nicht genannt worden? Wer hat das entschieden?

 

Warum ist kein Beweissicherungsverfahren angestrebt worden?